
Kundmachung neuer Gemeinderat
Änderung ÖEK und Flächenwidmungsplan
Kundmachung – Verhandlung Wasserbenutzungsrecht Kläranlage Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld
Rechnungsabschluss 2022
Kundmachung Änderung Eröffnungsbilanz
Kundmachung Auszahlung Jagdpacht
BH Weiz: Verbot von Feuerentzündung und Rauchen im Wald ab 17.03.2023
Kundmachung Volksbegehren
Kundmachung Volksbegehren
Kundmachung Volksbegehren
Kundmachung Volksbegehren
Kundmachung Volksbegehren
Kundmachung Verkehrsbeschränkungen bzw. -verbote Hinterleitenweg
Rechnungsabschluss 2021
Rechungsabschluss_2020
Kundmachung Ausschüsse
Änderung Abfuhrordnung
Liste Ärzte mit Vertrag zur Totenbeschau in Miesenbach
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde Miesenbach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Gemeinde Miesenbach können rechtswirksam per E-Mail an gde@miesenbach-birkfeld.steiermark.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung untenstehender Formate bestimmt.
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung | Kommentar | ||||
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT | |||||
Portable Document Format | Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme | ||||||
Rich Text Format | Word for Windows, Office Programme, usw. | *.RTF | |||||
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC/DOCX | MS Office 97, 2000, 2003, 2007 | ||||
GIF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.GIF | |||||
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG | |||||
TIFF | Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. | *.TIFF, *.TIF |
Datenträger Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende Datenträger bestimmt: – CD und DVD – USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0 Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt.
Weitere Formate Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.
Bei Anbringen in Bauangelegenheiten müssen die Unterlagen bis auf weiteres persönlich und in Papierform beigebracht werden.