DIE REGELN FüR UNSERE GäSTE WäHREND COVID-19

Die Regeln für unsere Gäste während Covid-19

Mit diesen Regeln wird Ihr Urlaub ab 19. Mai wieder zum Genuss:

Zurück ins Leben mit Covid-19 Regeln

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat ab 19. Mai 2021 folgende Verhaltensregeln ausgegeben. Unsere Betriebe sind bestens darauf vorbereitet und wird Ihnen gerne dabei behilflich sein, aus Ihrem Aufenthalt in unseren Hotels, Gasthöfen und Pensionen sowie Gästezimmern eine wunderbare Erholung zu machen. Denn das beste ist doch, zu uns nach Miesenbach zu kommen und die Natur und schöne Tage zu genießen.

Ihre Miesenbacher Beherbergungsbetriebe

Das sind die Regeln im Überblick:

  • In allen Bereichen gilt eine FFP2- und Registrierungspflicht (Kontaktdaten müssen angegeben werden).
  • Alle Betreiber müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen. Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
  • In der Gastronomie sind in Innenräumen an einem Tisch vier Personen (plus Kinder) gestattet, im Außenbereich maximal zehn Personen.
  • Die Konsumation ist nur im Sitzen erlaubt, Buffets können betrieben werden.
  • Angestellte in der Gastronomie müssen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie sich testen lassen, reicht ein Mund-Nasen-Schutz.
  • Im Kultur- und Veranstaltungsbereich muss abseits eines zugewiesenen Sitzplatzes ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Veranstaltungen dürfen im Außenbereich mit maximal 3.000 und im Innenbereich mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zur Hälfte ausgelastet werden.
  • Veranstaltungen (z. B. Kongresse) ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Beim Sport müssen im Innenbereich pro Person 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen (gilt auch für Thermen). Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht.

Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen.

Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!

Hier finden Sie die Verordnung im Detail. Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus