
Revision des ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES und des FLÄCHENWIDMUNGSPLANES
Liebe Gemeindebürgerinnen! Liebe Gemeindebürger!
Das Stmk. Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass spätestens nach Ablauf von 10 Jahren die Bürgermeisterin zu prüfen hat, ob eine Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes erforderlich ist.
Gründe hierfür sind:
- Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage (es gab in der Zwischenzeit mehrere Raumordnungsgesetznovellen)
- aktuelle Baulandwünsche der Bevölkerung
- neue Zielsetzungen des Gemeinderates
Weiters werden Sie ersucht, der Gemeinde bis spätestens 08.08.2025 (Absichtszeitraum: 02.06.2025 – 08.08.2025) Ihre Planungsinteressen bekanntzugeben. Die dafür vorgesehenen Formulare sowohl für Private als auch für Gewerbebetriebe liegen auf der Gemeinde auf bzw. sind auf der Homepage unter Formulare Flächenwidmungsplan.
Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
HINWEIS:
Auch Planungswünsche wie geplante Erweiterung oder Errichtung von Wohnhäusern, Betrieben, Ställen, Wirtschaftsgebäuden, Sportanlagen, Photovoltaik- und Solaranlagen, Biomasseheizwerke, etc. sind bekanntzugeben, da sie bei der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen sind.
Die Qualität des neuen Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes hängt im Wesentlichen von Ihrer Mitarbeit bzw. Ihren Informationen an die Gemeinde ab!
Wir ersuchen Sie daher um verlässliche und genaue Beantwortung im dafür vorgesehenen Formular.
BGMin Bernadette Schönbacher