Tauwettersperre ab 5. März 2025

Tauwettersperre ab 5. März 2025

Tauwettersperre ab 5. März 2025

Geg.: Gewichtsbeschränkung – Tauwettersperre 2025

Die Gemeinde Miesenbach teilt mit, dass ab 05. März 2025 aufgrund der Frostaufbrüche – tauwetterbedingt – folgende Gemeindestraßen mit der Gewichtsbeschränkung (7,5t) versehen werden:

  • Hinterleitenweg
  • Hansl in Holz Weg
  • Weiglhoferweg
  • Wildwiesenweg
  • Stoppacherweg
  • Waidachbauerweg

Von dieser Straßensperre ausgenommen sind:
Fahrzeuge der öffentlichen Müllabfuhr, Milchtransporte, Schulbus, TKV, Straßenerhaltungsdienst und Einsatzfahrzeuge.

BGMin Bernadette Schönbacher

 

 

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